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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 59/19.VB-3   

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https://dejure.org/2020,332
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 59/19.VB-3 (https://dejure.org/2020,332)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.01.2020 - VerfGH 59/19.VB-3 (https://dejure.org/2020,332)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - VerfGH 59/19.VB-3 (https://dejure.org/2020,332)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - VerfGH 30/19

    Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 23 Abs. 3 KiBiz

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 59/19
    Gegenstand der Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof kann damit auch ein Landesgesetz sein (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. August 2019 - VerfGH 30/19 -, NWVBl 2019, 505 = juris, Rn. 10).

    Die erforderliche Beschwerdebefugnis des Beschwerdeführers ist gemäß Art. 75 Nr. 5a LV in Verbindung mit § 53 Abs. 1 VerfGHG nur dann gegeben, wenn er durch die angegriffene Regelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. August 2019 - VerfGH 30/19 -, NWVBl 2019, 505 = juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 1/19

    Beschluss über "Gegenvorstellung"

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 59/19
    Dem Verfassungsgerichtshof soll so eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Begehrens gegeben werden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. August 2019 - VerfGH 25/19 -, juris, Rn. 9, und vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 31.01.2011 - 2 BvR 94/11

    Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 59/19
    Ob er zugleich geltend macht, selbst aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen zu sein, was etwa unter Berufung auf einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG möglich wäre (vgl. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1970 - 1 BvR 690/70 u. a. -, BVerfGE 29, 268 = juris, Rn. 15; Beschluss vom 31. Januar 2011 - 2 BvR 94/11 -, BVerfGK 18, 343 = juris, Rn. 4), lässt sich dem Beschwerdevorbringen nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen.
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 690/70

    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung des zur Nachentrichtung von

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 59/19
    Ob er zugleich geltend macht, selbst aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen zu sein, was etwa unter Berufung auf einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG möglich wäre (vgl. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1970 - 1 BvR 690/70 u. a. -, BVerfGE 29, 268 = juris, Rn. 15; Beschluss vom 31. Januar 2011 - 2 BvR 94/11 -, BVerfGK 18, 343 = juris, Rn. 4), lässt sich dem Beschwerdevorbringen nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 25/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsräumung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 59/19
    Dem Verfassungsgerichtshof soll so eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Begehrens gegeben werden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. August 2019 - VerfGH 25/19 -, juris, Rn. 9, und vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19 -, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 8/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenfestsetzung in einem sozialgerichtlichen

    Aus der Begründung muss sich dafür ohne Weiteres auch ergeben, dass die gemäß Art. 75 Nr. 5a LV in Verbindung mit § 12 Nr. 9, § 53 Abs. 1 VerfGHG erforderliche Beschwerdebefugnis gegeben ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 59/19.VB-3, juris, Rn. 8).

    Dem Verfassungsgerichtshof muss eine umfassende verfassungsrechtliche Sachprüfung ohne weitere Nachforschungen ermöglicht werden (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 59/19.VB-3, juris, Rn. 8).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 49/19

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen

    Zudem ist die Beschwerdebefugnis nur dann zu bejahen, wenn der Beschwerdeführer durch die angegriffene Regelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist (vgl. etwa VerfGH NRW, Beschlüsse vom 27. August 2019 - VerfGH 30/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 89 = juris, Rn. 11, und vom 14. Januar 2020 - VerfGH 59/19.VB-3, juris, Rn. 7 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 74/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Maskenpflicht und die ab dem 8. Juni 2020

    Die erforderliche Beschwerdebefugnis des Beschwerdeführers ist gemäß Art. 75 Nr. 5a LV in Verbindung mit § 53 Abs. 1 VerfGHG nur dann gegeben, wenn er durch die angegriffene Regelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 27. August 2019 - VerfGH 30/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 89 = juris, Rn. 11, vom 14. Januar 2020 - VerfGH 59/19.VB-3, juris, Rn. 7 ff., und vom 25. August 2020 - VerfGH 119/20.VB-2, juris, Rn. 5).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 139/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtzulassung der Berufung zum

    Dem Verfassungsgerichtshof soll so eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Begehrens gegeben werden (vgl. nur VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 59/19.VB-3, juris, Rn. 8, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 119/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte "Maskenpflicht"

    Die erforderliche Beschwerdebefugnis des Beschwerdeführers ist gemäß Art. 75 Nr. 5a LV in Verbindung mit § 53 Abs. 1 VerfGHG nur dann gegeben, wenn er durch die angegriffene Regelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 27. August 2019 - VerfGH 30/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 89 = juris, Rn. 11, und vom 14. Januar 2020 - VerfGH 59/19.VB-3, juris, Rn. 7 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 67/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen

    Zum anderen muss sich aus dem Vortrag der Beschwerdeführerin auch ergeben, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde erfüllt sind (vgl. zum Darlegungserfordernis bezüglich der Wahrung der Verfassungsbeschwerdefrist VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2 -, juris, Rn. 3, bezüglich der eigenen, gegenwärtigen und unmittelbaren Betroffenheit VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 59/19.VB-3 -, juris, Rn. 6 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 99/20

    Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Infektionsschutz- und

    Zudem ist die Beschwerdebefugnis nur dann zu bejahen, wenn der Beschwerdeführer durch die angegriffene Regelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist (vgl. etwa VerfGH NRW, Beschlüsse vom 27. August 2019 - VerfGH 30/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 89 = juris, Rn. 11, und vom 14. Januar 2020 - VerfGH 59/19.VB-3, juris, Rn. 7 ff.).
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